Externer Datenschutzbeauftragter – kalkulierbare Kosten & Professionalität mit vielen Vorteilen

Angebot für Firmen und Unternehmen


 

Wann muss zwingend ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

  • Wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen (es spielt keine Rolle, ob sich um Vollzeit-, Teilzeitkräfte, Minijobber, Studenten, freie Mitarbeiter etc. handelt) mit personenbezogene Daten umgehen. Egal was mit den Daten gemacht wird, ab 20 Personen brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten.

  • Unabhängig von der Personenzahl wenn in Ihrem Unternehmen besonders sensible Daten gem. Art 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden und dies eine Kerntätigkeit darstellt:

    Welche Unternehmen sind hiervon mglw. betroffen?
    Pflegedienste, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Hilfsmittelhersteller, ggf. Gemeinschafts-Arztpraxen, Partnervermittlungen, Tätowierstudios, Personalberatungen etc.
     
  • Unabhängig von der Personenzahl, wenn Ihr Unternehmen Personen regelmäßig und systematisch überwacht.

    Welche Unternehmen sind hiervon mglw. betroffen?
    Detekteien, Inkassobüros, Auskunfteien etc.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragen

  • Die berufliche Qualifikation und das Fachwissen sind Voraussetzung für die wirksame Bestellung eines Datenschutzbeauftragten;
  • Datenschutzrecht ist ein originär juristisches Gebiet;
  • keine Interessenkollision (Geschäftsleitung, Prokurist, IT-Leiter, Personalleiter, Vertriebsleiter, Marketingleiter können nicht wirksam als Datenschutzbeauftragter benannt werden);
  • ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter genießt Kündigungsschutz; selbst nach Abberufung gilt nachwirkender Kündigungsschutz für 1 Jahr – ein externer Datenschutzbeauftragter ist auf Grundlage eines Vertrages tätig, der auch wieder gekündigt werden kann;
  • der Mitarbeiter ist nicht weisungsgebunden, hat freie Zeiteinteilung – ein externer Datenschutzbeauftragter hat einen festen Zeitrahmen;
  • Kosten für Fortbildung und Weiterbildung, darüber hinaus nicht transparente Kosten für Mitarbeiter – entfällt bei externen Datenschutzbeauftragten;
  • kostet weniger als ein 450 Euro job.

Meine Qualifikation als externer Datenschutzbeauftragter

  • Volljurist – Rechtsanwalt
  • zugleich seit 2005 Administrator 
  • vertiefte Kenntnisse im IT- Bereich

Kosten

  • Monatspauschale auf Anfrage
  • Folgende Leistungen sind inbegriffen:

    • Externer Datenschutzbeauftragter mit entsprechender beruflicher Qualifikation & Fachwissen
    • Offizieller Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Aufsichtsbehörden
    • Umfangreiche Bestandsaufnahme mit Handlungsempfehlungen
    • Musterformulare zu allen relevanten Themen rund um Datenschutz
    • Überwachung des betrieblichen Datenschutzes
    • Beratung
  • Bei Erstellung von individuellen Dokumenten zum betrieblichen Datenschutz und der Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung, bei Verarbeitungen, die voraussichtlich hohe Risiken für Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen haben, erfolgt ggf. eine Abrechnung nach Aufwand und ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. In der Regel ist jedoch alles mit der Monatspauschale abgegolten.

Kontakt

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder schreiben Sie mir eine E-Mail:

Rechtsanwalt
Ext. Datenschutzbeauftragter
Administrator

Mark Scheerbarth
Waldesrand 19b
44879 Bochum

Tel.: 0234- 35772531
E-Mail: info@firmen-datenschutz.eu